AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden Grundlage eines Umzugsvertrages. Wir leisten ausschließlich zu diesen Bedingungen. Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

 

 

 

 

Der Möbelspediteur ist berechtigt, einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranzuziehen.

 

 

 

2. Erbringung zusätzlicher Leistungen

 

 

 

 

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

 

 

 

Die Preise gemäß der Kostenzusammenstellung sind aufgrund der Angaben des Auftraggebers und /oder Feststellung des Auftragsnehmers ermittelt. Das Umzugsangebot setzt voraus, das die Be- und Entladestelle an für Möbelwagen befahrbarer Straße liegt. Zuschläge für Neben-, Sonderleistungen, Fahrgelder und amtliche Gebühren, die im Leistungsumfang nicht aufgeführt sind, sind zusätzlich entsprechend den Einzelpreisen bzw. den üblichen Preisen zu vergüten. Auf der Fahrt anfallende Straßengebühren oder Steuern und Fahrkosten sind zusätzlich (ggf. anteilig) nach Aufwand oder bei Vereinbarung pauschalisiert zu begleichen.

 

 

 

 

 

 

 

3. Begleitpapiere

 

 

 

 

 

 

 

Der Absender hat dem Frachtführer Urkunden zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen, die für eine amtliche Behandlung, insbesondere eine Zollabfertigung, vor der Ablieferung des Gutes erforderlich sind. Der Frachtführer ist für den Schaden verantwortlich, der durch Verlust oder Beschädigung der ihm übergebenen Urkunden oder durch deren unrichtige Verwendung verursacht worden ist, es sei denn, dass der Verlust , die Beschädigung oder die unrichtige Verwendung auf Umständen beruht, die der Frachtführer nicht vermeiden und deren Folgen bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

4. Trinkgelder

 

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

 

 

 

 

5. Erstattung der Umzugskosten

 

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

 

 

 

6. Transportsicherungen

 

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.Unsere Haftungspflicht können wir jedoch nur nachkommen, wenn unsere Mitarbeiter gemäß Auftrag selbständig arbeiten können. Wenn Sie als Auftragsgeber bzw. Ihre eigene Helfer gern mithelfen möchten, können wir leider keine Haftung für Schäden mehr übernehmen.Schadensanzeige:Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,

 

 

- wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde;

 

 

- wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB.

 

 

7. Elektro- und Installationsarbeiten

 

Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

 

 

8. Handwerkervermittlung

 

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

 

9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

 

Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Auftragsausführung fälliges und in Bar oder in Form gleichwertiges Zahlungsmittel zu bezahlen.

 

10. Abtretung

 

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

 

11. Missverständnisse

 

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

 

12. Nachprüfung durch den Absender

 

Bei der Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

 

 

13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

 

Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Verladen fällig und in Bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Barauszahlungen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggeber einzulagern, gemäß § 419 HGB Mahnkosten Betrag 15,00 Euro.

 

 

14. Lagervertrag

 

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

 

 

15. Kündigung des Vertrages

 

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

 

 

16. Gerichtsstand

 

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

17. Umzugskartons

 

 

Umzugskartons werden nach Auftragserteilung zu den jeweiligen Gültigen Preisen an den Kunden verkauft. Die Lieferung der Kartons ist Kostenfrei. Bei Abholung entsteht eine Gebühr von 10 €, wird mit Kartons Rückkauf verrechnet.

 

 

18. Rechtswahl

 

 

Es gilt deutsches Recht.

 

 

 

 

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